Online-Shopping macht Spass, doch nicht immer sind hierzulande alle Produkte erhältlich, sodass manche Bestellungen auch bei Online-Shops im Ausland getätigt werden. Unter Umständen kann dies allerdings zu Zollproblemen und Nachzahlung der Einfuhrumsatzsteuer führen, weshalb wir in diesem Artikel alle wichtigen Fakten zusammengefasst haben.
Einfuhrumsatzsteuer & Zollfreigrenze
Solltet Sie nicht gerade Alkohol, Kaffee, Tabakwaren oder Parfüm bestellen, so fällt Zoll erst ab 150 Euro Bestellwert an. Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen schon ab 26,28 Euro erhoben, Sie sollten dies also grundsätzlich bei der nächsten Auslandsbestellung einpreisen.
Der „Bestellwert“ umfasst übrigens sowohl den Waren- als auch die Versandpauschale, sollte der Preis also mit Versand über 26,28 Euro liegen so fällt auch hier bereits Einfuhrumsatzsteuer an. Je nach Warengruppe unterscheidet sich übrigens der Zollsatz, dieser kann zwischen 0 Prozent (bei Smartphones) und 17 Prozent bei Schuhen liegen.
Damit hierbei keine Schwierigkeiten bei der Berechnung auftreten, kann im Internet auch auf entsprechende Zollrechner zurückgegriffen werden. In das Formular müssen Sie lediglich den insgesamte Wert sowie die passende Warengruppe eintragen, danach wird sowohl der Zollbetrag als auch die zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer ausgegeben.
Expressversand meist mit Zollabwicklung
Wer keine Lust auf die persönliche Zollabholung hat, der sollte bei einer Onlinebestellung eventuell die Versandart DHL Express nutzen. Sendungen werden dann von dem Paketdienstleister beim Zoll angemeldet und das Paket direkt an die Haustüre geliefert.
Natürlich wird für diesen Service auch eine entsprechende Gebühr fällig, bei DHL Express sind dies etwa mindestens 12,50 Euro. Genauere Informationen dazu gibt es auf der DHL Webseite, dort können Sie nach „Kapitalbereitstellungsprovision“ suchen.