Vor kurzem haben wir bereits über die Strafen für das töten von Wespen berichtet, doch nun stellt sich die Frage, ob auch Stubenfliegen von dieser Regelung betroffen sind. In diesem Artikel haben wir deshalb alles wissenswerte zum Thema „Fliege töten“ zusammengeschrieben um möglichst alle Fragen zu beantworten.
Darf man eine Fliege töten?
Im Gegensatz zu Wespen darf man Fliegen oder Mücken tatsächlich legal töten, da es sich dabei um keine geschützten Arten handelt. Eine Fliege, Mücke oder auch Schnake können Sie daher ohne ein Bußgeld beseitigen ohne, dass Sie hier eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Bei anderen Insekten wie z.B. Käfer oder auch Bienen schaut es dagegen anders aus und es können empfindliche Strafen verhängt werden, dazu können Sie auch einmal unser Suchfunktion nutzen.
Fliege töten: Hilfsmittel & Co.
Um Fliegen möglichst wirkungsvoll um die Ecke zu bringen, gibt es viele Hilfsmittel, einige davon möchten wir euch nachfolgend kurz aufzählen:
- Fliegenklatsche: Die klassische Lösung, funktioniert ohne technischen Schnickschnack und macht Fliegen an der Wand platt – meist schon für unter 1 Euro das Stück* zu haben.
- Elektrische Fliegenklatsche: Wer Fliegen auch in der Luft erwischen möchte, der sollte sich vielleicht eine elektrische Fliegenklatsche einmal genauer ansehen. Preislich gibt es diese schon für unter 20 Euro* bei den gängigen Onlinehändlern.
- Insektenspray: Besonders gut für kleine Fruchtfliegen und Co. eignet sich Ungezieferspray, sollte aber nur in gut belüfteten Räumen eingesetzt werden.
Fliegen abwehren
Noch besser wäre es natürlich wenn die Fliegen oder Mücken erst gar nicht in die Wohnung kommen würden. Dazu haben wir ebenfalls einige Produkte und Möglichkeiten im Folgenden aufgeführt:
- Fliegengitter: Klassisch aber effektiv, ein Fliegengitter kann meist einfach durch Klebestreifen am Fenster befestigt werden und hält die meisten Insekten draußen. Eigent sich besonders für das Schlafzimmer hervorragend und ist für etwa 15 Euro* recht erschwinglich.
- Anti-Mücken-Kerzen: Auch Duftstoffe können Fliegen abhalten in die Wohnung oder auf die Terrasse zu kommen, im Set gibt es solche ebenfalls relativ preisgünstig für unter 20 Euro* zu erwerben.
Weitere Ideen und Tipps können gerne im unterstehenden Kommentarbereich hinterlassen werden. Wir freuen uns über jegliches Feedback.
Das ist nicht richtig. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in §39 *jedes* „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,“.
Besonders geschützte Arten sind in §44 geregelt. Die deutsche und die gemeine Wespe (das sind diejenigen, die unser Essen anfliegen) sind genauso wie Fliegen nicht besonders geschützt. Das Bußgeld ist dafür geringer.